RingvorsorgeAkt
Die Erfolge der RINGVORSORGE:
◊ ein Kind, das die Behörden einer Mutter entzogen hatten, wurde dieser wieder zugeführt
â—Š diverse psychiatrische Gutachten wurden verhindert
â—ŠÂ eine Person wurde aus der Psychiatrie befreit
◊ diverse Verfahren gegen Personen die der RINGVORSORGE angehören wurden eingestellt
◊ eine medizinisch psychologische Untersuchung in Führerscheinangelegenheiten wurde unterbunden und der Führerschein zurückerlangt
◊ mehrere Familien konnten trotz erheblichen Behördendrucks ihre Kinder behalten, die sonst entzogen worden wären
â—ŠÂ Blauzungenimpfungen an Vieh wurden verhindert
Mitglied der Streitgemeinschaft
Die Ringvorsorge ist eine Schutzgemeinschaft, die durch die Vorsorgevollmacht auch einen sehr guten
Schutz vor Psychiatrisierung, zwangsweiser Betreuung und Unterbringung
etc. bietet.
Die Ringvorsorge ist bei der Bundesnotarkammer unter der Register-Nr. 579471 eingetragen und von verschiedenen Gerichten anerkannt.
Teil der Ringvorsorge wird Mann/Frau durch die Unterzeichnung der Vorsorge – Urkunde, die über die email Adresse ringvorsorge@gmx.de
oder auf dieser Website unter
http://www.aktion-kehrwoche.com/de/downloads
angefordert werden kann.
Diese wird dann an die Ringvorsorge ( 03212 40 110 08 ) gefaxt.
Ganz wichtig ist auch die Mitteilung Ihrer aktuellen Emailadresse und oder Fax Nr. wie Tel Nr.
Dies erleichtert die Information über den Verteiler der Ringvorsorge.
Jede Person der Ringvorsorge ist nun Rechtsbeistand
und kann vor Gericht anderen Personen aus der Ringvorsorge Beistand leisten
und mit in die Verhandlungen gehen.
Mit Verfahren beim LG Ellwangen Az.: 4 O 110/08 wurde begonnen, die Umsetzung des völkerrechtlichen ICC Statuts / Völkerstrafgesetzbuch – VStGB durchzusetzen.
Daß unter anderem das LG Ellwangen beharrlich versucht, das Verfahren in die Länge zu ziehen und zu verschleppen, ist schon aufgrund der KSZE Akte des Kopenhagener Abkommens (16.1), (16.3) und VStGB unzulässig.
Das öffentliche Interesse ist mit dem Beitritt unzähliger behördengeschädigter Personen bewiesen.
Die Beitrittsurkunde zum Verfahren LG Ellwangen Az.: 4 O 110/08 kann über die Emailadresse ringvorsorge@gmx.de angefordert werden.
Wichtig:
Durch den Beitritt zu dem Verfahren 4 O 110/08 werden die bestehenden Verfahren
der Einzelnen
in den Ausgangszustand versetzt.
Nach geltenden Gesetzen
können nun auch keine Verwaltungsakte oder gerichtliche Verfahren
gegen Mitstreiter mehr eröffnet werden.
( Vgl. 2 BvR 1481/04 BVG; Nichtigkeit von gerichtl. Entscheidungen, wenn GG Art. 119, Abs. 4, Völkerrecht und Menschenrecht nicht eingehalten wurden; Beschluß vom 14.10.2004)
Im November 2009 beantragten die Unterzeichner des Verfahrens, die Zwangsvollstreckung des Verfahrens.
So lange die Vollstreckung noch offen ist, d.h. das LG Ellwangen diese nicht vollzogen hat kann Mann/Frau noch der Streitgenossenschaft beitreten.
Teil des Verfahrens ist auch eine Schadensersatzforderung mit einer Entschädigung für jeden Eintrag im Bundeszentralregister und für jeden Tag, den wir von der BRD über die tatsächliche Rechtslage getäuscht wurden und werden.
Hier endet der rote Faden. Folgen Sie Ihrer Intuition.