Pressemitteilung 8, 11. Oktober 2009
11.10.09
erste Antworten der Banken zur AGB Frageaktion der Aktion KEHRWOCHE ergebn, daß es keine einheitliche Verfahrensweise im Bereich der Pfandrechtsbestimmungen der Banken gibt. Vielmehr bestätigen einige Banken ausdrücklich, daß sich Ihre Pfandrechtsbestimmungen ausschließlich auf die getätigten Kredite und Darlehen beziehen.
Vor diesem Hintergrund ist es grob fahrlässig, zu empfehlen, daß Kunden grundsätzlich den AGBs widersprechen sollen.
Ich empfehle also nach wie vor, bei eigener Unsicherheit der Hausbank die Musterfragen zur Frageaktion vorzulegen. Bei ausbleibender oder unklarer bzw. negativer Auskunft besteht theoretisch (bonitätsabhängig, situationsabhängig) die Möglichkeit zu einer Bank zu wechseln, die sich ausdrücklich und konkret zur Pfandrechtshandhabung ausschließlich im Darlehens- bzw. Kreditfalle bekennt. Zum Aktionsende Ende November 2009 legen wir offen, welche Banken befragt wurden und welche geantwortet haben.
Alles Gute
Klaus
[...] auch auf der Hauptseite der Aktion KEHRWOCHE abrufbar. Darunter auch diese aktuelle Zwischenmeldung in Sachen Banken AGBs [...]